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Allgemeine Hinweise

 

 

 

1. Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche Einrichtung der Stadtgemeinde Radstadt.

2. Für die Benutzung der Stadtbibliothek ist ein Leseausweis notwendig.

3. Die Ausleihe ist kostenpflichtig. Kinder bis zum 14. Lebensjahr dürfen die Bücher kostenfrei entlehnen.

4. Die Ausleihfrist beträgt für die Medien 4 Wochen. Lediglich für Zeitschriften nur 2 Wochen!

5. Verlängerung vor Ablauf der Ausleihfrist ist persönlich, telefonisch und per E-Mail möglich, sofern keine

    Vorbestellung vorliegt.

6. Bei Nichteinhaltung der Ausleihfrist  wird eine Verzugsgebühr verrechnet!

7. Bei Beschädigung/Verlust des Mediums ist eine angemessene Entschädigung zu leisten.

8. Im Interesse aller Bibliotheksbenutzer bitten wir um sorgfältigen Umgang mit den Medien.

9. Das Weiterverleihen/Vervielfältigen von Medien der Stadtbibliothek ist nicht gestattet.

          
                        

 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

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