Benutzerordnung/Leihgebühren
Benutzerordnung
- Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche Einrichtung der Stadtgemeinde Radstadt (Träger).
- Für die Benutzung der Stadtbibliothek ist ein Leseausweis notwendig. Nach erfolgter Anmeldung wird dieser ausgehändigt und ist immer mitzubringen. Mit Ihrer persönlichen Unterschrift (bei Kindern bis 14 Jahren mit der Unterschrift des Erziehungsberechtigten) werden die Benutzerordnung und die jeweiligen Gebühren anerkannt.
- Eine Verlängerung vor Ablauf der Entlehnfrist ist persönlich, telefonisch oder per E-Mail möglich, sofern keine Vorreservierung vorliegt.
- Bei Nichteinhaltung der Ausleihfrist wird eine Verzugsgebühr verrechnet!
- Bei Beschädigung durch unsachgemässigte Behandlung oder Verlust des Mediums ist eine angemessene Entschädigung zu entrichten.
- Das Weiterverleihen/Vervielfältigen von entliehenen Medien der Stadtbibliothek ist nicht gestattet!
Leihgebühren
Gebühreninformation
Einschreibgebühr gratis
Kinder und Jugendliche gratis
Bücher für 4 Wochen
Erwachsene € 1,10
Bücher für 4 Wochen
CDs, DVDs, Tonies und Spiele € 2,30
4 Wochen
Zeitschriften € 0,60
2 Wochen
Jahreskarte für Familien € 26,00
für alle Medien
Vor Ablauf der Leihfrist haben sie die Möglichkeit, diese Medien telefonisch oder per E-Mail zu verlängern.
Überziehungsgebühr € 1,10
pro 1. Woche und Stück
Jede weitere Woche € 2,30
Ausleihen über die Fernbibliothek der Unibibliothek Salzburg sind jederzeit möglich. Für nähere Infos wenden Sie sich bitte an das Bibliothekspersonal.